Notvorrat für die Rettungsinsel

von SicherSatt AG,
Neuwiesstrasse 6, 8636 Wald

“24 Hour Meals” sind Mahlzeiten, welche heiss oder kalt gegessen werden können. Diese Mahlzeiten sind für alle geeignet, welche nicht besonders auf das Gewicht achten müssen. Da “Wet Pouches” verzehrfertig sind, eignen sie sich ideal für Gebiete, in denen man keinen oder sehr beschränkten Zugang zu Trinkwasser hat. Somit ideal für den Einsatz/Vorrat für die Rettungsinsel!
Gewicht: je 400g laktosefrei

Zubereitungsmöglichkeiten:

  • Fleischbällchen mit Pasta

Zubereitung mit dem Flameless Heater: 
Link zum “Flameless-Heater” (Wärmebeutel)

  • ungeöffneten Wet Pouch in den Flameless Heater legen und Wasser bis zur angegebenen Fülllinie hinzufügen (muss kein Trinkwasser sein)
  • Flameless Heater verschliessen und 10 Minuten warten
  • Sehr kalte Umgebungstemperatur oder sehr kaltes Wasser kann die chemische Reaktion des Flameless Heaters etwas verzögern

Nährwerte

Nährwerte pro 100g:

Energie611kJ / 147kcal
Fett8.7g
davon gesättigte Fettsäuren2.0g
Kohlenhydrate12.9g
davon Zucker1.7g
Eiweiss5.5g
Salz1.0g
Ballaststoffe2.3g

Zutaten

Pasta 33% (Wasser, Weizengriess, Eieralbumin), Wasser, Fleischbällchen 25% (Schweine- und Hühnerfleisch, Wasser, Weizenmehl, Ei, Sojaprotein, Salz, Sonnenblumenöl, Petersilie, Knoblauch, Pfeffer, Muskat) Tomatenkonzentrat, Karotte 7%, Sonnenblumenöl, Weizenmehl, Salz, Zwiebel, Knoblauch, Pfeffer und Verdickungsmittel: E41

Allergene

Gluten, Soja, Eier

Schweiz
SicherSatt AG
Neuwiesstrasse 6
CH-8636 Wald

http://www.sichersatt.ch

055 246 36 87

info@sichersatt.ch

https://sichersatt.ch/

Heute haben wir vom Bakom die MMSI-Nummer und unser Callsign für unsere SY-Speedy erhalten!

Hurra….nun hat die Speedy Ihr Rufzeichen vom Bakom bekommen.

Callsign : HBY5382

MMSI : 269113310

So können wir nun die EBIRB bestellen und auf unsere Yacht programmieren lassen 😉
Auch habe ich umgehend alle Rettungswesten mit den MOB1’s auf unsere Schiffskennung programmiert.

Diese ist nach langer Recherche die neueste und Beste auf dem Markt.
Was ist eine EPIRB und wozu dient diese?

Eine EPIRB-Boje dient der Alarmierung von SAR-Rettungsstellen nach einem Seenotfall oder nach einem Flugunfall. Zu diesem Zweck bestimmt eine EPIRB nach der Alarm-Auslösung zunächst die eigene Position und sendet dann einen Notruf über einen oder mehrere Satelliten aus.

Eine EPIRB sendet im Notfall vollautomatisch Datensätze über die Satelliten an die Bodenstationen, in denen die Fahrzeugkennung, der Notfall-Typ, die letzte aktuelle Position mit Uhrzeit sowie die Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit enthalten sind. Ein aufwendiger CRC-Fehlerschutz der Sendesignale gewährleistet den Empfangsstationen einen Empfang und eine Dekodierung auch wenn Störungen während der Übertragung aufgetreten sind. Tests haben gezeigt, daß ein Empfang durch alle Bodenstationen auch dann noch möglich ist, wenn nur mit 100 mW (1/10 der nominalen Sendeleistung) gearbeitet wird. 
 

Zunächst bestimmt der Notsender seine eigene Position mit Hilfe des GPS-Satellitennavigationssystems. Dies geschieht mit Hilfe eines eingebauten, autarken GPS-Empfängers. Die Positionsbestimmung kann aber auch durch Anschluß der EPIRBs an das Fahrzeugeigene Navigationssytem sichergestellt werden.

Nach Ablauf einer vorgeschriebenen Wartezeit von zwei bis acht Minuten beginnt die EPIRB mit der Aussendung der Notmeldung über einen oder mehrere Inmarsat-Satelliten. Während dieser Wartezeit wird ein akustisches Signal ausgegeben, um dem Nutzer eine letzte Möglichkeit zur Deaktivierung zu geben. Hiermit soll Fehlauslösungen vorgebeugt werden.

Eine EPIRB ist meist in Form einer schwimmenden Boje ausgeführt. Eine EPIRB löst sich bei einem Schiffsuntergang selbständig aus ihrem Halter, schwimmt an die Oberfläche und sendet eine Notmeldung aus. Eine EPIRB kann aber auch über eine Fernbedieneinheit von der Schiffsbrücke aus aktiviert werden. Die navtec-EPIRB kann als separate Einheit mitgeführt und manuell ausgelöst werden.

Ist die EPIRB in einem Halter an Bord eines Schiffes montiert, so kann die Notmeldung auch über eine Fernbedieneinheit ausgelöst werden. Die Fernbedieneinheit gestattet auch die Eingabe des Notfall-Typs. Im Gegensatz zu einfachen ELTs (mit Ortung durch polumlaufenden Satelliten) bieten EPIRBs eine wesentlich höhere Sicherheit für den Nutzer. Diese wird zum einen durch eine höhere Ortungs-Genauigkeit und zum anderen durch die verbesserte Satellitenverfügbarkeit hervorgerufen.

EPIRBs sind vor allem für den Gebrauch und die Sicherheit auf ausrüstungspflichtigen Seeschiffen gedacht. Das Mitführen und der Einsatz von EPIRBs auf Segelyachten sowie in der Luftfahrt ist nun auch durch das portable und handliche navtec-System möglich geworden.

Schweizer Schiffe unter Schweizer Flagge unterliegen dem Bundesgesetz über die Seeschifffahrt SR 747.30

  

Auszüge aus dem Schifffahrtsrecht:

Art. 3 Schweizer Flagge zur See

Schweizer Flagge zur See

1 Die Schweizer Flagge darf nur von schweizerischen Seeschiffen geführt werden; die schweizerischen Seeschiffe führen ausschliesslich die Schweizer Flagge.

  Art. 4 Geltungsbereich des schweizerischen Rechts

Geltungsbereich des schweizerischen Rechts

1 Auf hoher See gilt an Bord schweizerischer Seeschiffe ausschliesslich schweizerisches Bundesrecht. In Territorialgewässern gilt an Bord schweizerischer Seeschiffe schweizerisches Bundesrecht, soweit nicht der Uferstaat sein Recht zwingend anwendbar erklärt. In gleichem Umfang gilt bei einem Schiffbruch schweizerisches Recht für die Überlebenden.

  Art. 14 Zivilrechtspflege

Zivilrechtspflege

1 Ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Beklagten besteht für alle dinglichen Klagen in Bezug auf ein im Register der schweizerischen Seeschiffe eingetragenes Schiff der Gerichtsstand in Basel.

  Art. 15 Strafrechtspflege

Strafrechtspflege

1 Die an Bord eines schweizerischen Seeschiffes begangenen strafbaren Handlungen sowie die nach diesem Gesetz unter Strafe gestellten strafbaren Handlungen sind von den Behörden des Kantons Basel-Stadt zu verfolgen und zu beurteilen, sofern sie nicht der Bundesgerichtsbarkeit oder der Militärstrafgerichtsbarkeit unterliegen. Über die nach diesem Gesetz verhängten Bussen verfügt der Kanton Basel-Stadt.

  Art. 67 Dienst an Bord

Dienst an Bord

1 Der Dienst an Bord eines schweizerischen Seeschiffes hat an sich keinen Wechsel des Wohnsitzes zur Folge.

  Art. 68 Anwendung schweizerischen Rechts

Anwendung schweizerischen Rechts

1 Die Bestimmungen über den Heuervertrag finden auf alle an Bord schweizerischer Seeschiffe dienenden Seeleute Anwendung, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit.

  Art. 871Anwendung des OR und Verjährung

Anwendung des OR und Verjährung

1 Soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, findet auf die Verträge über die Verwendung eines Seeschiffes das Obligationenrecht2Anwendung.

Unser Bruce-Anker wird uns bestimmt «glänzend» halten.

Unser Bruce-Anker wiegt 15kg und ist aus Chromnickelstahl (V4A).
Er sieht einem Pflugscharanker sehr ähnlich, hat aber keinen beweglichen Schaft und kann daher bei starkem Schwojen (Bewegungen des Schiffes am Ankerplatz) ausbrechen. Dafür «gräbt» er sich aber sehr gut in den Untergrund ein und gibt besten Halt. So verwende zB. Oelplattformen diesen Anker-Typ zum Festmachen ihrer teuren und sensiblen Anlage.

…..nun ist auch das Sturmsegel eingetroffen

STURMSEGEL – KLEIN, STARK, ORANGE!

Bei Starkwind und Sturm sollte man sich nicht nur auf eine reffbare Genua oder Fock verlassen. Zur guten Seemannschaft zählen neben der Sicherheit an Bord auch passgenaue und starke Segel.
Hier hilft uns ein Sturmsegel, welche sich Dank einfacher Technik auch unter rauen Bedingungen schnell und sicher anschlagen lässt.

Ein Sturmsegel ist gemäß den ISAF Anforderungen teilweise oder komplett aus orange gefärbtem und schwerem Dacron gefertigt.
Sie geben uns die notwendige Sicherheit und wir sind gerade bei schwerem Wetter weithin gut sichtbar.

über uns und unser Projekt

Gerne berichten wir Euch über unsere Planung, Vorbereitung, und den Bau unserer neuen Yacht!

Wir sind zu dritt, Marie-Louisa San

er (2), Yvonne Janko (40) und Hans-Jörg Saner (52) auf einer Segelyacht Viko S35.


Unser Plan ein ganzes Jahr auf Segelreise zu gehen begann vor 1 1/2 Jahren im Frühling 2018.


Seither sind über 10 Prüfung abgelegt worden. Wir haben unsere Yacht nach vielen Kriterien ausgesucht und gekauft sowie unzähliges an Schiffszubehör angeschafft.


In Kürze starten wir nun unsere Reise und wir freuen uns riesig auf die Auszeit, Erholung und all das Schöne was wir erleben dürfen.


Falls wir Euer Interesse geweckt haben so lest bitte unter weiter….
(die folgenden Beiträge sind in chronologischer Reihenfolge aufgeführt)